torpedowiki:statuten
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
torpedowiki:statuten [2009/12/27 16:13] – hannes | torpedowiki:statuten [2020/12/29 16:13] (aktuell) – Gültige Statuten des FC Torpedo Ritter Graz seit 03.11.2020 hannes | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== statuten und gültiges recht im FC Torpedo Ritter Graz ====== | + | ====== Statuten des Vereins |
- | ===== Statuten des Vereins | + | |
- | ==== § 1: Vereinsname, | + | |
- | - Der Verein führt den Namen "FC Torpedo Ritter Graz" | + | |
- | - Die Vereinsfarben sind orange, schwarz und weiss. | + | |
- | - Als Vereinswappen wird untenstehende Grafik festgelegt. | + | |
- | - Als Sitz des Vereins wird Graz/Stmk. festgelegt, die Vereinstätigkeit erstreckt sich auf Österreich, | + | |
- | - Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt, | + | |
- | === Vereinswappen | + | ===== § 1: Vereinsname, |
- | {{ :torpedowiki: | + | |
+ | * (1)Der Verein führt den Namen ”Fussballclub Torpedo Ritter Graz“ (kurz: FC Torpedo Ritter Graz). | ||
+ | * (2)Die Vereinsfarben sind orange, schwarz und weiss. | ||
+ | * (3)Als Vereinswappen wird nebenstehende Graphik festgelegt. | ||
+ | * (4)Als Sitz des Vereins wird Graz/Stmk. festgelegt, die Vereinstätigkeit erstreckt sich auf Österreich, | ||
+ | * (5)Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. | ||
+ | |||
+ | ===== § 2: Zweck ===== | ||
- | ==== § 2: Zweck ==== | ||
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Spielbetrieb und dessen Organisation eines Hobbyfussballklubs sicherzustellen. Der Verein und die von ihm befugten Vertreter sollen hierbei die Rolle als Ansprechpartner bzw. Bewerber bei Hobbyfussballturnieren, | Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Spielbetrieb und dessen Organisation eines Hobbyfussballklubs sicherzustellen. Der Verein und die von ihm befugten Vertreter sollen hierbei die Rolle als Ansprechpartner bzw. Bewerber bei Hobbyfussballturnieren, | ||
- | ==== § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks ==== | + | ===== § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks ===== |
- | - Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. | + | |
- | - Als ideelle Mittel dienen | + | |
- | * a) eine vereinseigene Homepage, erreichbar unter http:// | + | |
- | * b) Besprechungen und Ausflüge der Mitglieder und deren Angehörigen | + | |
- | - Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch | + | |
- | * a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge | + | |
- | * b) Kostenabgeltungen für Platzmieten etc. durch Gastspieler | + | |
- | * c) Sponsorgelder | + | |
- | * d) Erlöse durch Verkauf von Fanartikeln, | + | |
- | ==== § 4: Arten der Mitgliedschaft ==== | + | * (1)Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen |
- | - Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, | + | |
- | | + | * a)eine vereinseigene Homepage, erreichbar unter http://www.torpedoritter.at |
+ | * b)Besprechungen | ||
+ | * (3)Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden | ||
+ | * a)Beitrittsgebühren | ||
+ | * b)Kostenabgeltungen für Platzmieten etc. durch Gastspieler | ||
+ | * c)Sponsorengelder | ||
+ | * d)Erlöse durch Verkauf von Fanartikeln, | ||
- | ==== § 5: Erwerb | + | ===== § 4: Arten der Mitgliedschaft ===== |
- | - Einfache Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die in unmittelbarer Nähe zum Verein stehen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personen¬gesellschaften werden. | + | |
- | - Eine Spielermitgliedschaft kann nur erworben werden, wenn die betreffende Person im Kader des FC Torpedo Ritter Graz steht und die Aufnahmekriterien laut Abs. 5 erfüllt. | + | |
- | - Als Förderer bzw. Gönner des Vereins gelten jene Mitglieder, die die in § 4 Abs. 2 erörterten Kriterien erfüllen. | + | |
- | - Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern mit Ausnahme von Spielermitgliedern entscheidet das Vereinsgremium. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingangsdatum des Mitgliedsbeitrages unter der Vorraussetzung eines ausgefüllten Mitgliedsantrages. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann entweder über das online-Formular eingereicht werden oder durch Ausfüllen des Vordruckes und Übergabe desselben an ein Vereinsorgan. | + | |
- | - Über die Aufnahme von Spielermitgliedern entscheidet die Versammlung der Spielermitglieder (nach § 7 Abs. 2 lit. c)). Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. | + | |
- | - Als Gründer des Vereins gelten alle jene Personen, die zur konstituierenden Vereinssitzung, | + | |
- | - Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands oder der Hälfte aller ordentlichen Vereinsmitglieder durch die Generalversammlung. | + | |
- | ==== § 6: Beendigung der Mitgliedschaft ==== | + | * (1)Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche |
- | - Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Nichteinbezahlen des Mitgliedsbeitrages bis zum Ende der zweiten Mahnungsfrist laut Abs. 3 und durch Ausschluss. | + | |
- | | + | |
- | | + | |
- | | + | |
- | | + | |
- | ==== § 7: Rechte und Pflichten | + | ===== § 5: Erwerb |
- | - Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Nach den Bestimmungen der Abs. 2 und 3 steht das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive Wahlrecht allen Mitgliedern, | + | |
- | - Bei Abstimmungen sind folgende Gewichte der abgegebenen Stimmen vorzunehmen. | + | |
- | * a) In der Generalversammlung gilt bei der Stimmabgabe für die Wahl der Vereinsorgane mit Ausnahme des Mannschaftsrates, | + | |
- | * b) Bei Abstimmungen über die Ernennung von Personen zu Ehrenmitgliedern laut § 5 Abs. 6 gilt die qualifizierte Mehrheit der Stimmen. Abgegebene Stimmen sind wie folgt zu werten: | + | |
- | * einfache Mitgliederstimme: | + | |
- | * Spielermitgliederstimme: | + | |
- | * Förderer- und Gönnerstimmen: | + | |
- | * Ehrenmitgliederstimmen: | + | |
- | * c) Bei Abstimmungen über die Aufnahme von Spielermitgliedern sind ausschließlich Spielermitglieder stimmberechtigt, | + | |
- | * d) Bei der Wahl zum Mannschaftsrat gelten die Bestimmungen lit. c) dieses Absatzes. | + | |
- | - Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. | + | |
- | - Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. | + | |
- | - Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben. | + | |
- | - Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, | + | |
- | - Die Mitglieder sind verpflichtet, | + | |
- | - Die Mitgliedsbeiträge werden von der Generalversammlung beschlossen, | + | |
- | ==== § 8: Vereinsorgane ==== | + | * (1) Mitglieder |
- | Organe | + | * (3)Über die Aufnahme von ordentlichen |
+ | * (4)Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands oder der Hälfte aller ordentlichen Vereinsmitglieder durch die Generalversammlung. | ||
- | ==== § 9: Generalversammlung | + | ===== § 6: Beendigung der Mitgliedschaft ===== |
- | - Die Generalversammlung ist die " | + | |
- | - Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf | + | |
- | * a) Beschluss des Vorstands, des Vereinsgremiums oder der ordentlichen Generalversammlung, | + | |
- | * b) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, | + | |
- | * c) Verlangen oder Beschluss der Rechnungsprüfer, | + | |
- | * binnen vier Wochen statt. | + | |
- | - Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, | + | |
- | - Anträge zur Generalversammlung sind 24 Stunden vor der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen, | + | |
- | - Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. | + | |
- | - Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, es gelten die Bestimmungen nach § 7 Abs. 2. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. | + | |
- | - Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschluss-fähig. | + | |
- | - Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit qualifizierter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nach § 7 Abs. 2. Beschlüsse, | + | |
- | - Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/ | + | |
- | - Nominierungen für die Vereinsämter können von allen stimmberechtigten Mitgliedern bis drei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich bekannt gegeben werden. Der/die SchriftführerIn prüft die Nominierungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Statuten und holt von den Nominierten eine Einwilligung zur Nominierung ein. Die KandidatInnen werden dann bis spätestens eine Woche vor der Generalversammlung bekannt gegeben. Für jedes Amt müssen zumindest zwei KandidatInnen zur Verfügung stehen. | + | |
- | - Bei der Wahl selbst kann jedeR Stimmberechtigte zwei Stimmen abgeben, diese müssen ausgewiesen sein (Amt, StellvertreterIn). Der Abstimmung erfolgt somit für jedes Amt in einem Wahlgang, es sei denn zwei KandidatInnen erhalten genau gleich viele Stimmen. Bei Stimmengleichheit werden zunächst jene Simmen berücksichtigt, | + | |
- | - Eine Stimmabgabe ist bei voraussichtlichem Fernbleiben bei der Generalversammlung auch schriftlich per Email möglich. Die Kandidatenliste wird eine Woche vor der Generalversammlung ausgesandt. Der ausgefüllte Wahlzettel muss dabei bis spätestens einen Tag vor der Generalversammlung | + | |
- | ==== § 10: Aufgaben der Generalversammlung ==== | + | |
- | Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: | + | * (2)Der Austritt kann nur zum Ende eines Bilanzjahres erfolgen oder aber unter Einbehaltung |
- | | + | * (3)Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate die Zahlung |
- | * b) Entgegennahme und Genehmigung | + | * (4)Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung |
- | * c) Wahl und Enthebung | + | * (5)Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft |
- | * d) Genehmigung | + | |
- | * e) Entlastung des Vorstands | + | |
- | * f) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder | + | |
- | * g) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft | + | |
- | * h) Beschlussfassung | + | |
- | * i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. | + | |
- | ==== § 11: Vorstand | + | ===== § 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== |
- | - Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, | + | |
- | - Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, | + | |
- | - Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt prinzipiell ein Jahr, genauer: von einer Generalversammlung bis zur folgenden; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben. | + | |
- | - Der Vorstand wird vom Präsidenten/ | + | |
- | - Der Vorstand ist beschlussfähig, | + | |
- | - Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; | + | |
- | - Den Vorsitz führt der/die PräsidentIn, | + | |
- | - Außer durch Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10). | + | |
- | - Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft. | + | |
- | - Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam. | + | |
- | ==== § 12: Aufgaben | + | * (1)Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen |
- | Dem Vorstand obliegt | + | * (2)Bei Abstimmungen sind folgende Gewichte der abgegebenen Stimmen vorzunehmen. |
- | Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen | + | * a)In der Generalversammlung gilt bei der Stimmabgabe für die Wahl der Vereinsorgane, |
- | - Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung | + | * b)Bei Abstimmungen über die Ernennung von Personen zu Ehrenmitgliedern laut § 5 Abs. 6 sind abgegebene Stimmen analog zu a) zu werten. Es gilt qualifizierte Mehrheit |
- | | + | |
- | | + | |
- | | + | * (5)Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung |
- | | + | |
+ | | ||
+ | * (8)Die Mitgliedsbeiträge werden von der Generalversammlung beschlossen. | ||
- | ==== § 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder | + | ===== § 8: Vereinsorgane ===== |
- | - Der/die PräsidentIn führt die laufenden Geschäfte | + | |
- | | + | Organe |
- | - Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, | + | |
- | | + | ===== § 9: Generalversammlung ===== |
- | | + | |
- | - Der/die Schriftführer/ | + | |
- | | + | * (2)Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf |
- | | + | * a)Beschluss |
+ | * b)schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel | ||
+ | * c)Verlangen oder Beschluss der Rechnungsprüfer, | ||
+ | * binnen vier Wochen statt. | ||
+ | * (3)Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, | ||
+ | | ||
+ | * (5)Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst | ||
+ | | ||
+ | * (7)Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl | ||
+ | * (8)Die Wahlen und die Beschlussfassungen | ||
+ | | ||
+ | | ||
+ | |||
+ | ===== § 10: Aufgaben | ||
+ | |||
+ | Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: | ||
+ | * a)Beschlussfassung über den Voranschlag | ||
+ | * b)Entgegennahme und Genehmigung | ||
+ | | ||
+ | | ||
+ | * d)Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein | ||
+ | * e)Entlastung | ||
+ | * f)Festsetzung | ||
+ | * g)Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft | ||
+ | * h)Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung | ||
+ | * i)Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. | ||
- | ==== § 14: Mannschaftsrat | + | ===== § 11: Vorstand ===== |
- | - Der Mannschaftsrat besteht aus zwei Mitgliedern. | + | |
- | - Der Mannschaftsrat wird von den Spielermitgliedern gewählt, als Mitglieder des Mannschaftsrates kommen jedoch alle Spieler des aktuellen Kaders in Frage. | + | |
- | - Die Funktionsperiode des Mannschaftsrates beträgt ein Jahr bzw. von einer Generalversammlung zur nächsten; Wiederwahl ist möglich, jedoch nur nach Verstreichen einer funktionsfreien Periode. | + | |
- | - Der Mannschaftsrat bildet mit dem Vorstand und dem/der GeneralmanagerIn das Vereinsgremium. | + | |
- | - Die Spielermitglieder können jederzeit den gesamten Mannschaftsrat oder einen einzelnen Mannschaftsrat entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Mannschaftsrates in Kraft. | + | |
- | - Die Mannschaftsratsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl eines Nachfolgers wirksam. | + | |
- | ==== § 15: Aufgaben | + | * (1)Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, |
- | | + | * (2)Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, |
- | - Der Mannschaftsrat ist insbesondere | + | * (3)Die Funktionsperiode |
+ | | ||
+ | * (5)Der Vorstand ist beschlussfähig, | ||
+ | * (6)Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; | ||
+ | * (7)Den Vorsitz führt der/die PräsidentIn, | ||
+ | * (8)Außer durch Ablauf | ||
+ | * (9)Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft. | ||
+ | * (10)Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, | ||
+ | | ||
- | ==== § 16: Vereinsgremium | + | ===== § 12: Aufgaben des Vorstands ===== |
- | - Das Vereinsgremium besteht aus dem Vorstand, dem Mannschaftsrat und dem/der GeneralmanagerIn (§18), kann jedoch im Einzelfall um weitere der Sache dienlichen Personen erweitert werden. | + | |
- | - Das Vereinsgremium wird von einem ständigen Mitglied einberufen. Die Abhaltung des Gremiums kann im Einzelfall, jedoch mindestens einmal pro Quartal, die physische Anwesenheit aller Mitglieder erfordern. Im Normalfall tritt das Gremium nur virtuell via Internetkommunikation (E-Mail, Chat) bzw. Telekommunikation im Allgemeinen zusammen. | + | |
- | - Das Vereinsgremium ist beschlussfähig, | + | |
- | - Das Vereinsgremium fasst seine Beschlüsse einstimmig; bei möglichen weiteren Abstimmungen zum selben Thema nach entsprechender interner Diskussion kann der/die GeneralmanagerIn im Sinne einer sinnvollen Ausübung seines Aufgabengebietes Abstimmungsthemen mit Beschlüssen mit einfacher Mehrheit einfordern. | + | |
- | - Den Vorsitz führt der/die PräsidentIn, | + | |
- | ==== § 17: Aufgaben | + | Dem Vorstand obliegt die Leitung |
- | Das Vereinsgremium ist das wichtigste beschlussfassende | + | |
- | | + | |
- | - Aufnahme und Kündigung von Angestellten | + | |
- | - Teilnahme an Turnieren | + | |
- | | + | * (5)Verwaltung des Vereinsvermögens |
- | | + | |
- | | + | |
- | | + | |
- | ==== § 18: GeneralmanagerIn | + | ===== § 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder ===== |
- | - Der/die GeneralmanagerIn wird vom/von der Präsidenten/ | + | |
- | - Bei schweren Versäumnissen oder Fehlleistungen des Generalmanagers können Mitglieder des Vorstandes, des Mannschaftsrates oder ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder des Vereins den/die Präsidenten/ | + | |
- | ==== § 19: Aufgaben der/des Generalmanagers/ | + | * (1)Der/die PräsidentIn führt die laufenden Geschäfte |
- | Der/ | + | * (2)Der/die PräsidentIn vertritt den Verein |
- | | + | * (3)Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, |
- | | + | |
- | - Verhandlungen bzw. Terminvereinbarungen mit anderen Fussballklubs, | + | |
- | | + | |
- | - Erweiterungen | + | |
- | | + | |
- | | + | |
- | ==== § 20: RechnungsprüferInnen ==== | + | ===== § 14: RechnungsprüferInnen ===== |
- | - Zwei RechnungsprüferInnen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. | + | |
- | - Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. | + | |
- | - Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß. | + | |
- | ==== § 21: Schiedsgericht ==== | + | * (1)Zwei RechnungsprüferInnen werden |
- | - Zur Schlichtung | + | |
- | - Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb | + | * (3)Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß. |
- | | + | |
- | ==== § 19: Freiwillige Auflösung des Vereins | + | ===== § 15: Schiedsgericht ===== |
- | - Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. | + | |
- | - Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. | + | |
- | ==== Vereinsorganigramm | + | * (1)Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO. |
- | {{ : | + | * (2)Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. |
+ | * (3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig. | ||
- | --- // | + | ===== § 16: Freiwillige Auflösung des Vereins ===== |
+ | * (1)Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. | ||
+ | * (2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. |
torpedowiki/statuten.1261926806.txt.gz · Zuletzt geändert: 2010/11/16 18:32 (Externe Bearbeitung)